Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2022 abgeschlossen.
GebäudeversicherungBGH zur Verteilung des Selbstbehalts auf Wohnungseigentümer
| Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der BGH im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden; bei deren Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden wird (BGH, Urteil vom 16.09.2022, Az. V ZR 69/21, Abruf-Nr. 231298). |
| Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der BGH im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden; bei deren Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden wird (BGH, Urteil vom 16.09.2022, Az. V ZR 69/21, Abruf-Nr. 231298). |
AUSGABE: VVP 10/2022, S. 1 · ID: 48585083