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BüroführungKommerzielle Webseite: E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme
| Eine kommerzielle Webseite muss eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben. Das LG Düsseldorf hat es einem Unternehmen untersagt, im geschäftlichen Verkehr geschäftsmäßige Telemedien über das Internet gegenüber Verbrauchern in Deutschland anzubieten, ohne eine E-Mail-Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (LG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022, Az. 12 O 219/22, Abruf-Nr. 231357). |
Praxistipp | Prüfen Sie Ihr Impressum, ob dort eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme genannt ist. Denn § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG schreibt explizit vor, dass in jedem Fall die E-Mail-Adresse im Impressum anzugeben ist. Andere Möglichkeiten (z. B. Chat oder Kontaktformular) sind zusätzlich möglich, ersetzen aber den Pflichthinweis auf die elektronische Adresse nicht. |
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AUSGABE: VVP 11/2022, S. 1 · ID: 48589140