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ArbeitsentgeltNachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung

Abo-Inhalt28.09.20227390 Min. Lesedauer

| Sind die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.02. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden? Nein, sagt das LSG Niedersachsen-Bremen und liefert gute Argumente. Das letzte Wort hat allerdings das BSG. |

Streit um korrigierte Lohnsteueranmeldung nach 28.02. des Folgejahres

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AUSGABE: VVP 10/2022, S. 19 · ID: 48481546

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