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AltersversorgungEntgeltumwandlung nach PfÜB-Zustellung rechtens – Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen

Abo-Inhalt24.10.20229138 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Gläubiger eines Arbeitnehmers bei dessen Arbeitgeber als Drittschuldner einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) erwirkt. Dann stellt sich häufig die Frage, ob eine Entgeltumwandlung noch zulässig ist und die pfändbaren Beträge reduziert, wenn der Gläubiger bereits einen PfÜB erwirkt hat. Das BAG hat einen solchen Fall jetzt entschieden. |

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AUSGABE: VVP 11/2022, S. 27 · ID: 48589029

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