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Gesetzliche Unfallversicherung Schüler verunfallt im schulnahen Stadtpark – kein Arbeitsunfall

Leseprobe05.10.20229365 Min. Lesedauer

| Ein Schüler, der während der Schulpause im schulnahen Stadtpark raucht und währenddessen von einem herabstürzenden Ast verletzt wird, erleidet keinen Arbeitsunfall. Denn der Aufenthalt im Park zum Zeitpunkt des Unfalles erfolgt außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule. Für eine Einvernahme des Stadtparks als erweiterter Schulhof fehlt das hierfür nötige Mindestmaß an schulischer Einflussnahme, so das BSG (Urteil vom 28.06.2022, Az. B 2 U 20/20 R, Abruf-Nr. 231582). |

| Ein Schüler, der während der Schulpause im schulnahen Stadtpark raucht und währenddessen von einem herabstürzenden Ast verletzt wird, erleidet keinen Arbeitsunfall. Denn der Aufenthalt im Park zum Zeitpunkt des Unfalles erfolgt außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule. Für eine Einvernahme des Stadtparks als erweiterter Schulhof fehlt das hierfür nötige Mindestmaß an schulischer Einflussnahme, so das BSG (Urteil vom 28.06.2022, Az. B 2 U 20/20 R, Abruf-Nr. 231582). |

ID: 48630474

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