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Haftung/MehrfachagententätigkeitWenn ein Mehrfachagent als Anscheinsmakler auftritt: Haftung als Versicherungsmakler droht
Top-BeitragAbo-Inhalt14.05.2024658 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
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| Das OLG Dresden hat sich mit der Frage der Haftung eines Mehrfachagenten als Anscheinsmakler beschäftigt und darüber hinaus mit der Frage der Haftung des Versicherers, in dessen Namen der Mehrfachagent tätig war. VVP nimmt das zum Anlass, Sie über das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis zu informieren. |
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AUSGABE: VVP 7/2024, S. 8 · ID: 50023337
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