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Rentner/TeilzeitLSG Hessen: Versicherungsfreier Rentner erhält aus Teilzeitbeschäftigung keine höhere Rente
| Ist ein Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin berufstätig, so ist er versicherungsfrei und hat keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die dennoch von seinem Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge wirken sich für den Beschäftigten nicht rentenerhöhend aus. Diese Regelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, so das LSG Hessen. |
Ein Versicherter bezog eine Vollrente wegen Alters, während er weiter einer Teilzeittätigkeit nachging. Sein Arbeitgeber zahlte Beiträge zur Rentenversicherung, die diese aufgrund der Versicherungsfreiheit des Beschäftigten bei der Berechnung der Rentenhöhe nicht berücksichtigte. Dies verletze, so der Versicherte, seine Grundrechte.
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AUSGABE: VVP 7/2024, S. 1 · ID: 50058618