Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Aug. 2025

BuchauszugOLG München bringt wichtige Klarstellungen zu den Angaben im Buchauszug beim Widerruf

Abo-Inhalt04.07.202526 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen

| Das OLG München hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Angaben im Buchauszug beim Widerruf enthalten sein müssen, wenn ein vermittelter Vertrag widerrufen wird. Die Entscheidung bringt drei wichtige Klarstellungen, die VVP Ihnen nachfolgend vorstellt. |

AdobeStock_77822826_Topnews.jpg (Bild: © MK-Photo - stock.adobe.com)
Bild vergrößern
Bild: © MK-Photo - stock.adobe.com

AUSGABE: VVP 8/2025, S. 7 · ID: 50458925

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte