Jan. 2024
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TermintreuePfand für Behandlungstermine?
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- Beitrag „Wie weit muss der „Lph 5-Planer“ die Vorleistung des bis „Lph 4-Planers“ überprüfen?“, pbp.iww.de → Abruf-Nr. 49733636
 - Leserforum „Wer muss dem ausführenden Unternehmen die Pläne übergeben?“. PBP 6/2024, Seite 24 → Abruf-Nr. 50028633
 
| Ausgefallene Termine sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Denn oft genug gelingt es nicht, sie kurzfristig neu zu vergeben. Insofern gab und gibt es viele Ideen, die Termintreue zu erhöhen. Es gibt Praxen, die einen Pfand, beispielsweise eine Zahlung in Höhe von 50 Euro, verlangen. Diese Summe wird zurückgezahlt, wenn ein vereinbarter Termin wahrgenommen wurde. Was zunächst ungewöhnlich oder gar befremdlich sein mag, reiht sich in die Diskussion über Ausfallhonorare und Ausfallgebühren ein. |
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AUSGABE: ZP 1/2024, S. 6 · ID: 49670698
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