Jan. 2024
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BerufsrechtWebsite, Facebook und Co: Vorsicht bei zahnärztlichen Internetauftritten!
Abo-Inhalt04.01.202425 Min. LesedauerVon RA, Fachanwalt für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M. Kanzlei am Ärztehaus
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| Das beim Verwaltungsgericht Münster angegliederte Berufsgericht (BG) für Heilberufe bestätigte gleich in zwei Entscheidungen gegen zahnärztliche Internetauftritte verhängte Bußgelder i. H. v. je 500 Euro (Beschluss vom 24.05.2023, Az. 18 K 3310/21.T und vom 19.06.2023, Az. 18 K 3561/21.T). |
Beschluss vom Mai 2023: Werbung mit COVID-19-Therapie
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AUSGABE: ZP 1/2024, S. 5 · ID: 49814626
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