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BerufsrechtGutachterliche Ausführungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt!

Abo-Inhalt31.07.20241330 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Bei Ausführungen eines Gutachters zum Ergebnis einer vorangegangenen Behandlung handelt es sich in der Regel um ein Werturteil. Dies führt dazu, dass eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Gutachters einerseits und der von der Berufsordnung geschützten Rechtsgüter andererseits zu erfolgen hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.02.2024, Az. 301 LBG-Z 1/23). |

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AUSGABE: ZP 9/2024, S. 9 · ID: 50085962

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