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VertragszahnarztrechtKeine Befreiung vom zahnärztlichen Notdienst für Kinderzahnärzte

Abo-Inhalt31.07.2024652 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Christiane Dieckmann, Voß.Partner, Münster

| Jeder Vertragszahnarzt ist zur Teilnahme am organisierten Notfalldienst verpflichtet. Diese Pflicht folgt unmittelbar aus seinem Zulassungsstatus und der damit einhergehenden Pflicht zur auch in zeitlicher Hinsicht umfassenden Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Eine Befreiung vom zahnärztlichen Notdienst ist daher nur unter engen Voraussetzungen möglich. |

Gründe für eine Befreiung vom (zahn-)ärztlichen Notdienst

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AUSGABE: ZP 8/2024, S. 3 · ID: 50087683

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