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Best PracticeDie Aufnahme von Kindern in die Praxis
Abo-Inhalt07.08.2024154 Min. LesedauerVon StB, vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und StBin, Dipl.-Finanzwirtin Kerstin Löbe, Köln
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Hinweis an Redaktion
| Viele Praxisinhaber haben den Wunsch, ihr berufliches Lebenswerk in gute Hände zu übergeben. Tritt ein Kind in die Fußstapfen des praxisbetreibenden Elternteils, kann diesem ein vergleichsweise unkomplizierter Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglicht werden. Den Beteiligten stehen aus steuerlicher Sicht Gestaltungsmöglichkeiten offen, die so unter fremden Dritten nicht denkbar sind. In dieser Konstellation kann sich die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (kurz: BAG), also die Aufnahme des Praxisnachfolgers (Tochter/Sohn) in die bestehende Einzelpraxis – zumindest für einen Übergangszeitraum – anbieten. |
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AUSGABE: ZP 8/2024, S. 10 · ID: 50077555
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