Nov. 2024
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ArbeitsrechtWie zeitgenau muss die Arbeitszeiterfassung erfolgen?
Abo-Inhalt15.10.20243014 Min. LesedauerVon beantwortet von RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen
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| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Arbeitszeiterfassung gelesen (ZP 05/2023, Seite 2). Ich finde darin aber keine Angaben darüber, wie genau die Arbeitszeiterfassung sein muss. Ist eine minutengenaue Dokumentation erforderlich?“ |
Antwort: Die Antwort ergibt sich aus § 16 Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz Arbeitszeitgesetz (ArbZG): „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (…)“.
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AUSGABE: ZP 11/2024, S. 11 · ID: 50197445
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