Lohnsteuer
FG Niedersachsen urteilt arbeitgeberfreundlich: Für die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen zählen alle Angestellten
Wer seinen Beschäftigten die Nutzung von Fitnessstudios zahlt, gewährt ihnen einen geldwerten Vorteil. Nach § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine Sachbezugsfreigrenze (derzeit 50 Euro). Schließt ein Arbeitgeber für ...