Einkünftequalifikation
Zahnarzt bleibt Zahnarzt – auch wenn er überwiegend administrativ tätig ist
Ein zahnärztlicher Mitunternehmer (im vorliegenden Fall ein nicht zahnärztlich tätiger Zahnarzt) bleibt einkommensteuerrechtlich Freiberufler, auch wenn seine Hauptaufgaben im organisatorischen und administrativen Bereich liegen. Für eine ...