Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VE Vollstreckung effektiv
  3. Abrechnung der Nr. 3309 VV RVG bei einheitlichem PfÜB gegen mehrere Drittschuldner

VollstreckungspraxisAbrechnung der Nr. 3309 VV RVG bei einheitlichem PfÜB gegen mehrere Drittschuldner

03.02.20262 Min. Lesedauer IWW Institut

Es kommt regelmäßig vor, dass ein Gläubiger in einem einzigen PfÜB mehrere Drittschuldner in Anspruch nimmt, z. B. Bank, Arbeitgeber, Finanzamt etc. Streit entsteht dabei häufig über die anwaltliche Vergütung: Oft wird die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG pro Drittschuldner (mehrfach) geltend gemacht. Ob und in welchem Umfang mehrere Drittschuldner innerhalb eines einheitlichen PfÜB gebührenrechtlich zu berücksichtigen sind, ist daher von praktischer Bedeutung für Kostenfestsetzung und Vollstreckung.

Der Antrag auf Erlass eines PfÜB ist gebührenrechtlich eine Angelegenheit i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG. Dass die Tätigkeit sich auf mehrere Gegenstände, also mehrere Forderungen gegen mehrere Drittschuldner bezieht, ändert nichts daran, dass nur eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VE 2/2026, S. 22 · ID: 50669120

Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte