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UmsatzsteuerEuGH konkretisiert umsatzsteuerlichen Direktanspruch: Das müssen Unternehmer wissen

Abo-Inhalt08.10.20245 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

| Reemtsma, Schütte und HUMDA – wer mit dem Finanzamt schon mal um zu Unrecht in Rechnung gestellte und entrichtete Umsatzsteuer gekämpft hat und die Erstattung per Direktanspruch durchsetzen wollte, dem sind diese Eigennamen und zugehörigen EuGH-Urteile sicher ein Begriff. Jetzt hat der EuGH seine Rechtsprechung zum Direktanspruch nochmals präzisiert. Erfahren Sie, welche Auswirkungen das neue Urteil auf Unternehmen hat und wann der Leistungsempfänger zu Unrecht bezahlte Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückfordern kann. |

AUSGABE: SSP 11/2024, S. 17 · ID: 50179989

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