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Wohngebäudeversicherung„Sommerfrost“ ist keine Erdsenkung

Abo-Inhalt14.07.20257043 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Bei einem Schwinden des Bodens durch Austrocknen (sog. „Sommerfrost“) handelt es sich nicht um eine Erdsenkung. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags durch den VR mit Rücksicht auf das Schadensereignis bedeutet kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls. So entschied es das OLG Hamm. |

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AUSGABE: VK 7/2025, S. 112 · ID: 50460346

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