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HausratversicherungEin Brunnen ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes

Abo-Inhalt09.04.20254637 Min. LesedauerVon RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Verbindet die Rechtssprache mit einem in AVB verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff (Brunnen), ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die AVB nichts anderes darunter verstehen. So entschied es das OLG Frankfurt a. M. |

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AUSGABE: VK 4/2025, S. 57 · ID: 50361586

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