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GebäudeversicherungLeitungswasserschaden: Ansprüche gegen den Gebäudeversicherer sowie den Nachbarn

Abo-Inhalt12.05.202510 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Ein Leitungswasserschaden i. S. d. § 1 Nr. 2 lit. A AWB 87 kann auch vorliegen, wenn ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung eines Nachbargrundstücks nur unter dem versicherten Gebäude verläuft und nicht dessen Versorgung dient. Inhaber einer Anlage i. S. d. § 2 Abs. 1. S. 1 HaftpflG ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft ausübt und entsprechende Weisungen erteilen kann. Ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstücksnutzung durch die Zuführung von Stoffen seitens des Nachbarn wesentlich beeinträchtigt wird, kann einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen (§ 906 Abs. 2. S. 2 BGB). Hierbei besteht kein Gesamtschuldverhältnis zwischen Gebäudeversicherung und Schädiger. So entschied es das OLG Brandenburg. |

Sachverhalt

AUSGABE: VK 5/2025, S. 76 · ID: 50397823

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