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WahlleistungenWelche Folgen hat die GOÄ-E für die Abrechnung von Wahlleistungen im Rahmen von Hybrid-DRG?
| Es ist das erklärte Ziel des Gesetzgebers, immer mehr auch kurzstationäre Leistungen mit einem Pauschalbetrag, den sogenannten Hybrid-DRG oder der speziellen sektorengleichen Vergütung nach § 115f Sozialgesetzbuch (SGB) V, abzudecken (CB 04/2024, Seite 3 f.). Der Anwendungsbereich soll deutlich erweitert werden. Für Krankenhäuser bedeutet dies u. a., dass in allen Fällen, d. h. auch bei Leistungen, die bisher als ambulante Operationen abgerechnet wurden, die neuen Hybrid-DRG angewendet werden. Ende Mai 2025 hat der 129. Deutsche Ärztetag den Entwurf für eine neue GOÄ verabschiedet (GOÄ-E). Welche Auswirkungen hat dieser Entwurf für die Abrechnung von Wahlleistungen im Rahmen von Hybrid-DRG? |
AUSGABE: CB 8/2025, S. 10 · ID: 50469723