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UmsatzsteuerKeine Rückwirkung bei erstmaligem USt-Ausweis in der Korrekturrechnung

Abo-Inhalt01.02.20231270 Min. LesedauerVon Georg Nieskoven, Troisdorf

| Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich vom Besitz einer den Formvorschriften des § 14 UStG entsprechenden Rechnung abhängig. Nach der Rechtsprechung können nachträglich erteilte Korrekturrechnungen jedoch zinswirksame Rückwirkung für den Vorsteuerabzug entfalten. Der BFH hat eine solche Rückwirkung jüngst jedoch für einen Fall abgelehnt, in dem die Beteiligten bei der ursprünglichen Abrechnung von einer Umsatz-Steuerbarkeit im Ausland ausgingen und erst die später erteilte Korrekturrechnung erstmals deutsche USt auswies (BFH 7.7.22, V R 33/20, Abruf-Nr. 231910). |

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AUSGABE: MBP 2/2023, S. 33 · ID: 48759286

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