Apr. 2023
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VorsteuerabzugBMF verneint Vorsteuerkorrektur i. S. v. § 15a UStG bei Teilaufgabe der unternehmerischen Tätigkeit
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Hinweis an Redaktion
| Der Vorsteuerabzug aus einer Investition ist anhand der tatsächlichen bzw. beabsichtigten Verwendung bei Leistungsbezug zu beurteilen. Ändern sich die Nutzungs- und Vorsteuerabzugsverhältnisse später, so ist dem durch entsprechende Vorsteuerkorrekturen i. S. v. § 15a UStG Rechnung zu tragen. Laut EuGH und nach der BFH-Folgeentscheidung hat sich nun auch das BMF mit Schreiben vom 1.9.22 (III C 2 - S 7316/19/10002 :001) zu den Vorsteuerkorrekturfolgen einer partiellen längerfristigen „Nichtnutzung“ geäußert. |
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AUSGABE: GStB 4/2023, S. 124 · ID: 49014455
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