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UmsatzsteuerBFH bekräftigt umsatzsteuerliche Organschaft auch bei nur mittelbarer wirtschaftlicher Eingliederung
. 237362
| Die auf „drei Eingliederungs-Pfeilern“ gründende umsatzsteuerliche Organschaft steht angesichts mehrerer in der Rechtsprechung offener Fragen seit Längerem auf wackeligem Boden. Ist die für die Organschaft erforderliche finanzielle und organisatorische Eingliederung noch vergleichsweise einfach zu bestimmen, ist dies bei der wirtschaftlichen Eingliederung mitunter schwierig. Der BFH hat jüngst bekräftigt, dass eine wirtschaftliche Eingliederung nicht nur auf unmittelbaren Leistungsaustauschbeziehungen zum Organträger beruhen kann, sondern auch auf Verflechtung zwischen zwei Organgesellschaften (BFH 11.5.23, V R 28/20, Abruf-Nr. 237362). |
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AUSGABE: GStB 2/2024, S. 55 · ID: 49857453