Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Eine (Berichtigungs-)Pflicht mehr erhöht auch das strafrechtliche Risiko – zu § 153 Abs. 4 AO
Zu Jahresbeginn wurde § 153 Abs. 4 AO um eine Anzeige- und Berichtigungspflicht erweitert, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuer-, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder ...