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KontroversWelche Verteidigungsstrategien gibt es bei § 169 Abs. 2 S. 2 AO?

Abo-Inhalt31.03.20254 Min. LesedauerVon RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttelvon RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel

| In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, auch taktische Unwägbarkeiten im Ermittlungsverfahren. Z. T. können diese verallgemeinert werden. Besonders bei der steuerlichen Verjährungsdurchbrechung im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung werden immer wieder Fehler gemacht, die den Steuerpflichtigen mehr belasten können. Was sollte bei der Überprüfung beachtet und wie sollte hiergegen verteidigt werden? Dazu einige Überlegungen: |

»RD a. D. Dr. Henning Wenzel: Durch § 169 Abs. 2 S. 2 AO wird die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre bei einer Steuerhinterziehung und fünf Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung verlängert. Diese Vorschrift ist für die Außenprüfung praktisch sehr wichtig; festgestellte Unregelmäßigkeiten können die bereits verjährten Steuerzeiträume elegant öffnen, bei denen die Tatsachen in noch nicht geprüfte Vorjahre zurückreichen oder sich in diesen gesondert wiederholen.

AUSGABE: PStR 5/2025, S. 116 · ID: 50354080

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