Gewerbesteuer
Haftung eines Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden einer aufgelösten GmbH
Die Haftung nach §§ 34, 69 AO setzt voraus, dass zwischen der Pflichtverletzung und dem mit dem Haftungsanspruch geltend gemachten Schaden eine adäquate Kausalität besteht. Dieser Kausalzusammenhang ist nicht gegeben, wenn der ...
