Mai 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
BeschlagnahmeZugriff auf Unterlagen bei einem Berufsgeheimnisträger – das sind die Voraussetzungen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
entscheidung
LG Nürnberg-Fürth| Das für die geschützten Berufe geltende Beschlagnahmeverbot erfasst nur das Vertrauensverhältnis zwischen dem Zeugnisverweigerungsberechtigten und dem beschuldigten Mandanten. Wird dem Beschuldigten eine Straftat im Zuge der Vertretung einer juristischen Person vorgeworfen, unterliegen Beweismittel beim Berufsgeheimnisträger, der (nur) diese berät oder vertritt, nicht dem Beschlagnahmeverbot. Ausnahme: Die juristische Person ist als Adressatin einer Geldbuße (§ 30 OWiG) oder als Einziehungsbeteiligte (§ 424 StPO) zu beteiligen, so das LG Nürnberg-Fürth. |
Sachverhalt
AUSGABE: PStR 5/2025, S. 103 · ID: 50274437
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion