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EinziehungSpätere Einziehung nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit

Abo-Inhalt05.05.20252 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

| Die Entscheidung über die Einziehung nach Abtrennung (§ 423 StPO) ist auch bei Überschreitung der in § 423 Abs. 2 StPO genannten Frist von sechs Monaten nicht aufzuheben. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. |

Sachverhalt

AUSGABE: PStR 6/2025, S. 128 · ID: 50373836

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