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Feb. 2026

VerfahrensbeistandschaftZwischen Anspruch und Alltag: Wie viel Zeit bleibt für die Stimme des Kindes?

Abo-Inhalt05.01.20265 Min. LesedauerVon RAin Saskia Frantzen, LL. M., Verfahrensbeiständin, Eschweiler

Der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes feststellen, sie in das Verfahren einbringen und das Kind über Ablauf und Bedeutung des Verfahrens informieren, § 158 ff. FamFG. In der Praxis bleibt dieser Anspruch aber oft auf der Strecke. Zeitdruck, pauschale Vergütung und hohe Fallzahlen lassen kaum Raum für das, was eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte: die Stimme des Kindes. Der Beitrag zeigt, wo Anspruch und Realität auseinanderfallen und was sich ändern müsste, damit Kinder im familiengerichtlichen Verfahren tatsächlich gehört werden.

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AUSGABE: FK 2/2026, S. 38 · ID: 50637183

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