FreistellungDas wäre schön: Die dauerhafte unwiderrufliche Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung?
Abo-Inhalt22.05.20235820 Min. Lesedauer
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LAG Düsseldorf
| Die Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung muss der ArbN beweisen können. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 6/2023, S. 99 · ID: 49475278
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