FreistellungDas wäre schön: Die dauerhafte unwiderrufliche Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung?
Abo-Inhalt22.05.20235820 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LAG Düsseldorf
| Die Abrede zu einer dauerhaften unwiderruflichen Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung muss der ArbN beweisen können. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AA 6/2023, S. 99 · ID: 49475278
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion