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Arbeitsunfähigkeit (im Krankheitsfall)Den Beweiswert einer AUB erschüttern? Wie geht das?
Abo-Inhalt26.01.2024313 Min. Lesedauer
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entscheidung
BAG| Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige ArbN nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt. |
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AUSGABE: AA 2/2024, S. 20 · ID: 49875758
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