Feb. 2024
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Auskunft nach DSGVOKeine Entschädigung in Höhe von 10.000 EUR für eine verspätete und unvollständige Auskunft
Abo-Inhalt26.01.2024323 Min. Lesedauer
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LAG Düsseldorf
| Für eine verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gibt es keine 10.000 EUR aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Ein Kontrollverlust reicht insofern für den Schaden nicht. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 2/2024, S. 22 · ID: 49875785
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