Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

MitbestimmungBetriebsrat versus ChatGPT: Wie weit geht die Mitbestimmung?

Abo-Inhalt26.02.2024253 Min. Lesedauer

| Vorgaben des ArbG zur Nutzung von ChatGPT und vergleichbarer Tools in Form von Richtlinien oder Handbüchern fallen unter das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten und begründen kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AA 3/2024, S. 46 · ID: 49917965

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte