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Formale ZeugnisanforderungenKein qualifiziertes Arbeitszeugnis ohne das offizielle Briefpapier

Abo-Inhalt26.02.2024296 Min. LesedauerVon Ass. jur. Petra Wronewitz

| Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss auf dem offiziellen Briefpapier des ArbG ausgestellt werden. Ein Firmenstempel allein ist nicht geeignet, den formalen Anforderungen zu genügen. Zudem darf ein Schriftstück, das als Zeugnis bezeichnet wird, bei einem Dritten nicht den Eindruck erwecken, dass der ArbG lediglich den Entwurf eines Zeugnisses des ArbN oder einer dritten Person unterzeichnet hat, ohne sich mit dem Inhalt wirklich zu identifizieren. |

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AUSGABE: AA 3/2024, S. 42 · ID: 49876159

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