Apr. 2024
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Teilzeit/VergütungKeine Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart – dann greift § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG
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Hinweis an Redaktion
| Die Arbeit auf Abruf ist ein beliebtes Mittel von ArbG, die Arbeitszeiten ihrer ArbN flexibel an den Beschäftigungsbedarf anzupassen. Sie führt in der Praxis regelmäßig zu Streit, insbesondere über die Vergütung. Erneuter Beleg dafür ist ein Urteil des BAG. AA stellt das Urteil vor und erläutert, wie ArbG Arbeit auf Abruf in der Praxis rechtssicher handhaben. |
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AUSGABE: AA 4/2024, S. 57 · ID: 49965259
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