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AGGAGG-Hopper der „2. Generation“ stoppen: So könnte es für ArbG klappen
Abo-Inhalt04.11.20241647 Min. Lesedauer
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LAG Hamm
| Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u. a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells „2.0“ bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 4/2024, S. 63 · ID: 49967244
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