AGGKein Vorstellungsgespräch wegen fehlender MS-Office-Kenntnisse?
Der ArbG darf einen schwerbehinderten Bewerber nicht als „offensichtlich ungeeignet“ von einem Vorstellungsgespräch ausschließen, weil seiner Bewerbung keine Nachweise über „sehr gute MS-Office-Kenntnisse“ beigefügt sind. Selbst sehr gute MS-Office-Kenntnisse können heute in der Praxis ohne längere Schulungen erworben werden.
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Essen (24.6.25, 2 Ca 463/25, Abruf-Nr. 251884). Die unterlassene Einladung zum Vorstellungsgespräch durch den öffentlichen ArbG begründet eine Vermutung der Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung. Die Kammer hielt eine Entschädigung i. H. v. zwei Bruttomonatsgehältern für angemessen.
AUSGABE: AA 1/2026, S. 1 · ID: 50665534