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VertragsarztrechtNachbesetzung von Viertel-Arztstellen: Jahresfrist oder doch nur sechs Monate?
Abo-Inhalt18.05.20225304 Min. LesedauerVon RAin Ricarda Maria Essel, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
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| Achtung: Bei der Nachbesetzung von Viertel-Versorgungsverträgen in Praxen und in MVZ ist nunmehr Vorsicht geboten. Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) Praxen und MVZ für Viertel-Stellen eine Nachbesetzungsfrist von zwölf anstelle der regulären sechs Monate zugestanden hatte, verkürzen einige Zulassungsausschüsse die Nachbesetzungsfrist nunmehr auf sechs Monate! Es könnte lohnenswert sein, dagegen vorzugehen. |
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AUSGABE: AAA 6/2022, S. 14 · ID: 48263074
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