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Juni 2022

VertragsarztrechtWas angestellte Vertragsärzte bzw. ihre Arbeitgeber für die Abrechnung wissen sollten

Abo-Inhalt31.05.20225977 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster

| Die Anstellung bei einem Vertragsarzt, einer BAG oder einem MVZ ist eine Möglichkeit der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Eine Anstellung ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich und mit der Übernahme eines Versorgungsauftrags verbunden. Das umfasst grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, die auch der Zulassungsstatus mit sich bringt. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die oder der Angestellte statt eines Honorars von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein Gehalt vom Arbeitgeber bezieht und dass sie oder er auf einem „Sitz“ arbeitet, der ihr oder ihm nicht gehört. Die unternehmerische Verantwortung trägt der Arbeitgeber, der Angestellte verstärkt die medizinische Kompetenz. |

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AUSGABE: AAA 6/2022, S. 11 · ID: 48364386

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