Mai 2024
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02.05.2024
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BerufsrechtÄrztliche Fernbehandlung – Keine Folgeverordnungen ohne vorherigen persönlichen Kontakt!
Abo-Inhalt22.04.20244 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Franziska Dickmann, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
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Hinweis an Redaktion
| Die Ausstellung von Folgerezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet erfordert einen vorherigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Wird ein Folgerezept über eine Softwareplattform angefordert und von einem Arzt ausgestellt, der den Patienten zuvor nicht behandelt hat, verstößt dies gegen ärztliches Berufsrecht und gegen Heilmittelwerberecht. Gegen eine Softwareplattform, die eine solche Leistung bewirbt, besteht daher ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch (Oberlandesgericht [OLG] Hamburg, Beschluss vom 15.08.2023, Az. 5 U 93/22). |
AUSGABE: AAA 5/2024, S. 13 · ID: 50001074
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