RefresherG-BA: Frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel
| Seit dem 01.01.2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag, für neu zugelassene Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt eine sogenannte „frühe“ Nutzenbewertung durchzuführen. Das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung ist auch für den niedergelassenen Arzt von Bedeutung, wenn es um die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Verordnung neuer Arzneimittel geht. |
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AUSGABE: AAA 4/2024, S. 17 · ID: 49966242