LabormedizinWie sind Laborkontrollen nach bariatrischen OPs bei GKV-Patienten abzurechnen?
| Frage:„Wir haben einige gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten), die nach einer Magen-Bypass-OP in unsere Praxis kommen und eine Laborkontrolle mit einer großen Anzahl von Laborparametern wünschen, wie z. B. Vitamin D, E, A, K, B1, B12, Zink, Leber- und Nierenwerte sowie viele mehr. In den Kliniken wird den Patienten mitgeteilt, dass die Laborkontrollen (einmal im Quartal) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ist das so? Gibt es eine Labor-Ausschlusskennung? Oder ist das eine Privatleistung?“ |
Inhaltsverzeichnis
- Die S3-Leitlinie der DGAV empfiehlt nach bariatrischen Eingriffen die Kontrolle zahlreicher Laborparameter ...
- ... aber der EBM sieht keine Abrechnung zulasten der GKV vor!
- Nach der GOÄ sind alle von der DGAV empfohlenen Kontrollen berechnungsfähig
- Steigende Fallzahl erfordert Abrechnung zulasten der GKV, wenigstens aber eine Ausnahmekennung
Antwort: Zurzeit sind die o. g. Untersuchungen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnungsfähig. Doch in den letzten Jahren ist die Zahl bariatrischer Operationen deutlich gestiegen. Das Problem der Nachsorge und damit auch der Kosten ist daher von wachsendem Interesse – auch und vor allem bei Hausärzten. Dabei gibt es verschiedene Aspekte, unter denen das Problem beleuchtet werden muss.
Ausgabe: 04/2024, S. 8 · ID: 49686330
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