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VertragsarztrechtAmtsermittlungspflicht kann Vertragsärzte hinsichtlich Praxisbesonderheiten entlasten

Abo-Inhalt 04.03.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Meike Schmucker, LL.M., Münster, voss-medizinrecht.de

| Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat im Fall einer Richtgrößenprüfung zugunsten des betroffenen Vertragsarztes entschieden, dass eine Amtsermittlungspflicht der Prüfgremien auf Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bestand. Ob und wie sich dies im Grundsatz auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen auswirkt, bleibt jedoch abzuwarten (Urteil vom 23.08.2023, Az. L 3 KA 30/21). |

Ausgabe: 04/2024, S. 14 · ID: 49917987

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