EBM-Nrn. 35100 ff.
Zeitliche Vorgaben für Psychosomatik-Genehmigung angepasst
19.03.2024
1 Min. Lesedauer
| Kleinchirurgische Leistungen sind in der GOÄ als Einzelleistungen berechnungsfähig, während diese Leistungen im EBM in Komplexziffern zusammengefasst sind. Erfahren Sie hierzu wichtige allgemeine Hinweise sowie Hinweise aus den GOÄ-Positionen für die Wundversorgungen. |
Ausgabe: 04/2024, S. 10 · ID: 49682452