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DigitalisierungHausärzte können Videosprechstunden auch im Homeoffice durchführen

30.04.20241 Min. Lesedauer

| Das am 26.03.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz, „Wortlaut des Gesetzes“ online unter iww.de/s10829) enthält auch neue Regelungen für die Videosprechstunde. Unter anderem wurde durch eine Ergänzung der Zulassungsverordnung die bisher geltende Bindung der Videosprechstunde an den Vertragsarztsitz aufgehoben. |

Videosprechstunden sind daher nun auch an anderen Orten möglich, zum Beispiel aus dem Homeoffice heraus. Voraussetzung ist allerdings die Einhaltung der Mindestsprechstundenpflicht am Praxissitz (25 Stunden pro Woche für einen Vertragsarzt mit vollem Versorgungsauftrag). Über weitere Flexibilisierungen und EBM-Änderungen im Zusammenhang mit Videosprechstunden soll der Bewertungsausschuss noch Regelungen treffen.

AUSGABE: AAA 5/2024, S. 1 · ID: 50006546

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