01.05.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 01.05.2024 abgeschlossen.
Mai 2024
Leserservice
Fragen zur Abrechnung? Nutzen Sie das Wissen unserer Experten!
02.05.2024
1 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2024 abgeschlossen.
VertragsarztrechtWeiterbildungsassistent zeichnet Rezepte des Vertragsarztes ab: 585.000 Euro Honorarkürzung!
Abo-Inhalt29.04.20242 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Taisija Taksijan LL.M., Hamburg
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, seine Patienten persönlich zu versorgen. Dies gilt auch für das Ausstellen von Verordnungen. Eine Ausnahme der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung stellt eine zulässige (!) Vertretung dar. Diese ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wie das Sozialgericht (SG) München in seinem Urteil vom 23.11.2023 zur Rückforderung des Honorars eines in der Plausibilitätsprüfung aufgefallenen Arztes betont hat (Az. S 38 KA 11/19). |
Hintergrund
AUSGABE: AAA 5/2024, S. 10 · ID: 50001744
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion