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ZusatzleistungenIGeL in Zeiten von Post-COVID

Leseprobe16.12.2025120 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für MedizinR Dr. Birgit Schröder, Hamburg

GOÄ-konforme Rechnung nach § 12 GOÄ

Auch für eine IGeL-Rechnung sind ganz bestimmte Kriterien zu erfüllen, damit sie allen möglichen Widerständen trotzen kann. Eine IGeL-Rechnung muss die üblichen Inhalte aufweisen:

  • Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger
  • Datum der Leistungserbringung
  • Gebührenpositionen für jede einzelne Leistung gemäß GOÄ mit Leistungsbezeichnung
  • Steigerungssatz
  • Einzelleistungsbeträge
  • Begründung bei einem erhöhten Gebührensatz
  • Hinweise auf verwendete Analogziffern
  • Gesamtrechnungssumme

Sollen das Angebot und der Verkauf von IGeL ausgebaut werden, so braucht es eine an der Patientenklientel ausgerichtete Strategie. Die Mitarbeiter in der Arztpraxis brauchen eine Schulung und das gesamte Praxisteam sollte in den Prozess einbezogen werden. Gerade, wenn eine Praxis bisher wenig Leistungen angeboten hat, braucht es erfahrungsgemäß etwas Zeit, bis das neue Angebot von den Patienten (u. U. auch von den Mitarbeitern) angenommen wird.

Da in den Medien immer wieder kritisch über IGeL berichtet wird – IGeL seien demnach

  • zu teuer,
  • ohne medizinischen Nutzen,
  • überflüssig und
  • manchmal sogar potenziell schädlich –

ist es wichtig, sich mit kritischen Nachfragen sachlich auseinanderzusetzen. Für das Vertrauensverhältnis ist ein offener Umgang mit Selbstzahler-Leistungen unverzichtbar.

Patienten erfolgreich zu IGeL-Kunden machen

Wenn Patienten motiviert werden sollen, sich für eine IGeL zu entscheiden, gelingt dieses am ehesten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für Patienten muss der individuelle Nutzen klar erkennbar sein.
  • Das Angebot ist transparent.
  • Die Information ist sachlich und nicht anpreisend.
  • Das Preis-Leistungs-Verhältnis erscheint angemessen.
  • Ärztinnen und Ärzte (und nicht Mitarbeitende einer Praxis) informieren über das Angebot.
  • Es besteht die Möglichkeit, das Angebot zu überdenken und sich weitergehend zu informieren – z. B. durch eine Zweitmeinung.
  • Es wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um ein Angebot und keine Verpflichtung handelt und eine freie Entscheidung dafür oder dagegen möglich ist.

Wenn sich gesetzlich Versicherte für eine IGeL entscheiden, werden sie zu Privatpatienten. Damit gelten die üblichen Voraussetzungen für die Rechnungserstellung.

Fazit | Patienten honorieren am ehesten eine sachliche und unaufdringliche Information und erwarten in einer Praxis kein klassisches Verkaufsgespräch. Insofern ist neben dem natürlichen Wissensgefälle vor allem zu berücksichtigen, dass nicht der Eindruck entsteht, es geht nur um den Verkauf. Transparenz und Vertrauen sind Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches IGeL-Konzept.

IGeL-Monitor

Immer wieder berichtet der IGeL-Monitor vom Medizinischen Dienst Bund der Krankenkassen kritisch über Selbstzahlerleistungen. Dabei haben viele IGeL eine medizinische Berechtigung, auch weil sie von Patienten aktiv gewünscht werden. Einige Kassen erstatten ihren Versicherten deshalb ausgewählte IGeL.

Der IGeL-Monitor untersucht 55 verschiedene IGeL und kommt nur bei zwei dieser Leistungen zum Ergebnis: „tendenziell positiv“. Der IGeL-Monitor ist im Internet unter igel-monitor.de zu finden.

Weiterführende Hinweise

(Anm. d. Red.: Die Online-Version des Beitrags wurde am 16.12.2025 erneut veröffentlicht)

AUSGABE: AAA 6/2022, S. 8 · ID: 48361651

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